Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit bezeichnet das Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeits-Unternehmen, einem Zeitarbeitnehmer und einem Entleih-Unternehmen.
Das Entleih-Unternehmen schließt nun mit dem Zeitarbeits-Unternehmen einen Vertrag, in dem die Überlassung des Zeitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit, Zeit und zu einem bestimmten Honorar geregelt ist. Dieser Vertrag wird Zeitarbeits-Überlassungsvertrags genannt.
Das Entleih-Unternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.