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Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit bezeichnet das Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeits-Unternehmen, einem Zeitarbeitnehmer und einem Entleih-Unternehmen.

Das Entleih-Unternehmen schließt nun mit dem Zeitarbeits-Unternehmen einen Vertrag, in dem die Überlassung des Zeitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit, Zeit und zu einem bestimmten Honorar geregelt ist. Dieser Vertrag wird Zeitarbeits-Überlassungsvertrags genannt.

Das Entleih-Unternehmen hat gegenüber dem Leiharbeiter ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

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